Wir sind eine Gemeinschaft!
Dieses Zusammenleben geht nur gut, wenn wir uns an bestimmte Regeln halten.
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1. Unterricht:
- Unterrichtsbeginn am Morgen ist um 7.55Uhr.
- Beim Läuten zu Stundenbeginn sind alle SchülerInnen ruhig auf ihren Plätzen und haben ihre notwendigen
Arbeitsunterlagen auf dem Tisch.
- Bei Verspätung gibt der Schüler/ die Schülerin ohne Aufforderung den Grund dafür an.
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2. Beitrag zum Unterricht:
- Jede(r) SchülerIn soll durch sein/ ihr Verhalten und die Mitarbeit am Unterricht Interesse zeigen.
- Daher ist es notwendig, dass die SchülerInnen ihre Arbeitsunterlagen immer zum Unterricht mitbringen und
schonend mit ihnen umgehen.
- Zu einer positiven Mitarbeit im Unterricht gehört auch die verlässliche Erledigung der Hausaufgaben.
- SchülerInnen können durch ihre Mitarbeit selbst viel zu einem interessanten Unterricht beitragen.
Herausrufen und Schwätzen verhindern dies.
- Der Unterrichtsschluss wird vom Lehrer bestimmt.
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3. Pausen:
- Pausen sind zur Erholung und zur Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde da.Rücksichtnahme ist daher sehr wichtig.
Lärmen, Raufen und Rennen ist deshalb verboten.
- Bei entsprechender Witterung gehen alle SchülerInnen in der großen Pause unverzüglich auf den Pausenhof.
- Die Getränkeautomaten stehen nur am Anfang der großen Pause und in der Mittagspause zur Verfügung.
- Das Schneeballwerfen im Schulbereich und das Einreiben von Mitschülern oder Mitschülerinnen mit
Schnee sind wegen Verletzungsgefahr und wegen möglicher Sachbeschädigung verboten.
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4. Ordnung und Sauberkeit:
- Jede(r) SchülerIn wird ersucht, in der eigenen Klasse, im Schulgebäude, aber auch im gesamten
Schulbereich auf Sauberkeit und Ordnung zu achten!
- Abfälle werden sortiert und in den entsprechenden Behältern entsorgt.
- Jede(r) SchülerIn hält seinen persönliche Arbeitsplatz und das Ablagefach in der Klasse in Ordnung.
- Im Schulhaus dürfen von den SchülerInnen nur Hausschuhe getragen werden.
- Die Schuleinrichtung ist schonend zu behandeln und sauber zu halten.
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5. Hinweise:
- Schulversäumnisse erfordern schriftliche oder mündliche Entschuldigungen durch die Erziehungsberechtigten (Tel. 05514 3510).
- Der Besitz und Konsum von Alkohol und Nikotin ist für PflichtschülerInnen sowohl in der Schule, als auch bei Schulveranstaltungen
ausnahmslos verboten.
- Während der Schulzeiten darf der Schulbereich nicht verlassen werden.
- Gegenstände, von denen – missbräuchlich verwendet – eine Gefahr ausgeht oder vom Unterricht ablenken, werden von den
Lehrpersonen abgefasst, von der Direktion aufbewahrt und den Eltern, bzw. der Polizei, bei Gefahr im Verzug übergeben.
- Während der Schulzeit ist es verboten Mobiltelefone eingeschalten zu haben oder sie zu benützen.
- Der Schüler/ die Schülerin kann von den Lehrpersonen verpflichtet werden, nicht erledigte Arbeiten, Hausaufgaben,…
in der Schule nachzuholen.